Schweißarbeiten sind mit verschiedenen Gefährdungen verbunden. Dazu gehören unter anderem Brand- und Explosionsgefahr, optische Strahlung, Schweißrauch, elektrischer Strom, Lärm und elektromagnetische Felder. Deshalb sollte vor jeder Arbeit geprüft werden, welche Risiken am konkreten Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Die folgenden Regeln zeigen, worauf beim sicheren Schweißen besonders zu achten ist – in der Werkstatt ebenso wie bei Montage- und Reparaturarbeiten.
Brand- und Explosionsgefahr beim Schweißen
Vor Beginn der Schweißarbeiten müssen brennbare Materialien aus dem Arbeitsbereich entfernt oder wirksam geschützt werden. Dazu gehören beispielsweise Holz, Karton, Papier, brennbare Flüssigkeiten, Chemikalien sowie Textilien und Kunststoffe, die durch Funken oder Wärmeeinwirkung entzündet beziehungsweise geschmolzen werden können.
Funken und heiße Metallpartikel können deutlich weiter fliegen, als es unmittelbar am Brenner erkennbar ist. Deshalb sollte nicht nur der direkte Schweißpunkt kontrolliert werden, sondern auch der Bereich darunter, dahinter und auf der gegenüberliegenden Seite des Bauteils.
- Sind brennbare Materialien aus dem Gefahrenbereich entfernt?
- Können Funken in Spalten, Öffnungen oder angrenzende Räume gelangen?
- Sind geeignete Löschmittel schnell erreichbar?
- Besteht eine Brand- oder Explosionsgefahr durch vorher verwendete Stoffe, Gase oder Flüssigkeiten?
Wenn an Behältern, Leitungen oder in Bereichen gearbeitet wird, in denen zuvor brennbare Stoffe vorhanden waren, reicht eine reine Sichtkontrolle nicht aus. Solche Arbeiten erfordern eine geeignete Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls Messungen der Atmosphäre vor Arbeitsbeginn.
Elektromagnetische Felder beim Schweißen
Wo hohe Ströme fließen, entstehen elektromagnetische Felder. Das betrifft Schweißstromquellen, Leitungen und – abhängig vom Verfahren – weitere Teile der Schweißausrüstung. Die Stärke der Exposition hängt unter anderem von Stromstärke, Frequenz, Abstand und Anordnung der Leitungen ab.
Praktisch bedeutet das: Schweißleitungen sollten nicht um den Körper gewickelt werden. Hin- und Rückleitung sollten möglichst sinnvoll geführt werden, und die Masse- beziehungsweise Rückleitung sollte nahe an der Schweißstelle angeschlossen sein.
Personen mit Herzschrittmachern, implantierten Defibrillatoren oder anderen aktiven medizinischen Implantaten benötigen besondere Aufmerksamkeit. Hier sollten die Herstellerangaben und die betriebliche beziehungsweise arbeitsmedizinische Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Augen- und Gesichtsschutz
Beim Lichtbogenschweißen entstehen intensive sichtbare Strahlung sowie UV- und IR-Strahlung. Zusätzlich können heiße Funken und Metallspritzer Gesicht und Augen gefährden. Deshalb gehört ein geeigneter Schweißhelm zur Grundausstattung.
Der verwendete Filter muss zum Schweißverfahren und zum Strombereich passen. Eine normale Schutzbrille allein reicht beim Lichtbogenschweißen nicht aus. Passende Modelle finden Sie unter Schweißhelme und Automatikhelme.
Wie Verdunkelungsgrad, Sensitivity und Delay bei einem Automatikhelm eingestellt werden, erklären wir ausführlich im Beitrag Schweißhelm kaufen und richtig einstellen.
Atemschutz – Schweißrauch möglichst an der Quelle erfassen
Beim Schweißen entstehen gas- und partikelförmige Gefahrstoffe. Welche Stoffe tatsächlich auftreten, hängt vor allem vom Schweißverfahren, dem Grundwerkstoff, Zusatzwerkstoff, vorhandenen Beschichtungen und den Prozessbedingungen ab.
Deshalb ist es nicht sinnvoll, Schweißrauch pauschal mit einer festen Liste einzelner Stoffe zu beschreiben. Je nach Anwendung können beispielsweise Metalloxide, sehr feine Partikel sowie Prozessgase auftreten. Besonders wichtig ist die konkrete Beurteilung der verwendeten Werkstoffe und Verfahren.
| Schutzmaßnahme | Wirkung | Priorität |
|---|---|---|
| Absaugung direkt an der Quelle | erfasst Rauch, bevor er sich im Raum verteilt | sehr hoch |
| Absaugarm / Schweißtisch | erfasst Rauch nahe an der Entstehungsstelle | hoch |
| Technische Raumlüftung | verdünnt und entfernt bereits verteilte Belastung | ergänzend |
| Atemschutz | schützt den Träger, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen | nach Gefährdungsbeurteilung |
Am wirksamsten ist es, Schweißrauch direkt an der Entstehungsstelle abzusaugen – beispielsweise mit brennerintegrierter Absaugung. Absaugarme, Schweißtische oder Absaughauben erfassen den Rauch nahe der Quelle. Eine technische Raumlüftung kann diese Maßnahmen ergänzen, ist jedoch weniger wirksam als die direkte Erfassung.
Wenn technische Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht eingesetzt werden können, ist geeignete persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Das kann je nach Gefährdungsbeurteilung beispielsweise ein geeigneter Atemschutz oder ein Schweißhelm mit Gebläseatemschutz sein.
Gehörschutz
Lärm kann das Gehör dauerhaft schädigen. In einer Schweißwerkstatt entsteht die Belastung häufig nicht nur durch das Schweißen selbst, sondern auch durch Schleifen, Trennen, Hämmern, Richten und andere Maschinen.
Ob und welcher Gehörschutz erforderlich ist, richtet sich nach der tatsächlichen Lärmbelastung und der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Pauschale Angaben allein ersetzen keine Bewertung des konkreten Arbeitsplatzes.
Geeignete Schutzkleidung und Schweißzubehör
Schutzkleidung muss den Schweißer vor Funken, Strahlung und heißen Metallpartikeln schützen. Sie sollte für Schweißarbeiten geeignet sein, den Körper ausreichend bedecken und gleichzeitig genügend Bewegungsfreiheit bieten.
| Körperbereich | Typische Schutzausrüstung | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Augen / Gesicht | Schweißhelm | passender Filter und gute Passform |
| Hände | Schweißerhandschuhe | Schutz vor Hitze und mechanischer Beanspruchung |
| Körper | geeignete Schweißerschutzkleidung | möglichst keine offenen Taschen oder Stellen, in denen Funken hängen bleiben können |
| Füße | Sicherheitsschuhe | stabiler Sitz, Schutz gegen heiße Partikel und Werkstattbelastungen |
Weitere Arbeitsschutzregeln beim Schweißen
Neben technischer Absaugung und persönlicher Schutzausrüstung ist die Organisation des Arbeitsplatzes entscheidend. Arbeitsbereiche sollten so eingerichtet sein, dass Dritte nicht unbeabsichtigt der Lichtbogenstrahlung, Funken oder dem Schweißrauch ausgesetzt werden.
- Brand- und Explosionsgefahren prüfen.
- Schweißgerät, Leitungen, Brenner und Masseklemme kontrollieren.
- Absaugung beziehungsweise Lüftung vorbereiten.
- Schweißhelm, Handschuhe, Kleidung und Schuhe kontrollieren.
- Werkstück stabil fixieren und ergonomisch positionieren.
- Arbeitsbereich gegen unbeteiligte Personen abschirmen.
- Fluchtwege und Zugang zu Löschmitteln freihalten.
Weitere Informationen zu sicherem Arbeiten finden Sie in unserem Werkstatt & Arbeitsschutz Ratgeber. Einen zusätzlichen Überblick über gesundheitliche Risiken bietet der Beitrag Gefahren beim Schweißen – Gesundheitsschutz und Schutzmaßnahmen.
Fazit
Arbeitsschutz beim Schweißen besteht nicht aus einer einzelnen Maßnahme. Brand- und Explosionsschutz, Schutz vor Lichtbogenstrahlung, Schweißrauch, Lärm, elektrischen Gefahren und ergonomischen Belastungen müssen gemeinsam betrachtet werden.
Die Grundlage ist immer eine auf den konkreten Arbeitsplatz abgestimmte Gefährdungsbeurteilung. Erst daraus ergibt sich, welche technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen tatsächlich erforderlich sind.
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsschutz beim Schweißen
Welche Arbeitsschutzregeln gelten beim Schweißen?
Vor Beginn der Arbeiten müssen Brand- und Explosionsgefahren, elektrische Gefährdungen, Lichtbogenstrahlung, Schweißrauch, Lärm und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung beurteilt werden. Die konkreten Maßnahmen hängen vom Verfahren, Werkstoff und Arbeitsplatz ab.
Wie verhindert man Brände beim Schweißen?
Brennbare Stoffe und Materialien müssen aus dem Funken- und Wärmeeinwirkungsbereich entfernt oder wirksam geschützt werden. Zusätzlich müssen geeignete Löschmittel verfügbar sein und bei brandgefährdeten Arbeiten gegebenenfalls weitere organisatorische Maßnahmen getroffen werden.
Wie schützt man sich vor Schweißrauch?
Schweißrauch sollte möglichst direkt an der Entstehungsstelle abgesaugt werden. Raumlüftung kann ergänzen, ist aber weniger wirksam als eine Erfassung an der Quelle. Wenn technische Maßnahmen nicht ausreichen, ist geeigneter Atemschutz erforderlich.
Ab wann ist Gehörschutz erforderlich?
Ob Gehörschutz notwendig ist, wird anhand der tatsächlichen Lärmbelastung und der geltenden Arbeitsschutzvorgaben beurteilt. Schweißen, Schleifen, Trennen und Richten können gemeinsam eine erhebliche Lärmexposition verursachen.
Welche Schutzkleidung braucht ein Schweißer?
Zur Grundausstattung gehören ein geeigneter Schweißhelm, Schweißerhandschuhe, flammhemmende beziehungsweise schwer entflammbare Schutzkleidung und geeignetes Sicherheitsschuhwerk. Je nach Gefährdungsbeurteilung kommen Gehör- und Atemschutz hinzu.